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Benutzerordnung

vom 19.11.2019

Aufgrund des § 8 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 i.V.m. § 5 Abs. 4 Nr. 5 der Satzung der Volkshochschule Saale-Orla-Kreis hat der Beirat der Volkshochschule Saale-Orla-Kreis in seiner Sitzung am 1. Dezember 2019 folgende Benutzerordnung erlassen:
 

§1 Allgemeines

  1. Durch diese Ordnung wird die Nutzung der Volkshochschule Saale-Orla-Kreis geregelt. Die Benutzerordnung bezieht sich auf die aktuelle Satzung und Entgeltordnung der Volkshochschule Saale-Orla-Kreis.
  2. Die vorliegende Benutzungsordnung gilt für alle Veranstaltungen der Volkshochschule Saale-Orla-Kreis, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
     

§2 Anmeldung, Teilnahme

  1. Die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule erfolgt aufgrund des Abschlusses eines privatrechtlichen Nutzerverhältnisses. Dieses kommt mit der verbindlichen Anmeldung zu einer Veranstaltung und deren Annahme durch die Volkshochschule Saale-Orla-Kreis zustande. Teilnehmer unter 18 Jahren und nicht geschäftsfähige Personen bedürfen dazu der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
  2. Mit der Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung der Volkshochschule erkennt der Teilnehmer die Benutzer- und Entgeltordnung sowie die jeweils geltende Hausordnung der Veranstaltungsorte an. Verstöße gegen die Hausordnung können zum Ausschluss des Teilnehmers von der Lehrveranstaltung ohne Rückzahlung des Entgeltes führen.
  3. Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule gelten die gesetzlichen Vorschriften für die Erwachsenenbildung in Thüringen.
  4. Lehrveranstaltungen werden in der Regel nur mit einer Mindestteilnehmerzahl von acht Personen durchgeführt. Im Interesse des Lernerfolges wird die Höchstzahl der Teilnehmer durch die Volkshochschule nach pädagogischen Qualitätsstandards festgelegt.
  5. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch persönliche Abgabe oder Übermittlung (Post, Fax, E-Mail) des unterschriebenen Anmeldeformulars oder elektronische Anmeldung über die Internetseite der Volkshochschule. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung. Bei Überbelegung eines Kurses erfolgt die Vergabe von Plätzen auf einer Warteliste.
  6. Der Anmeldeschluss für Veranstaltungen der Volkshochschule ist in der Regel 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Ausnahmen gelten für Kurse im Auftrag oder in Kooperation mit anderen Institutionen.
  7. Bei Veranstaltungen mit konkretem Anfangstermin erfolgt keine separate Einladung der VHS, jedoch eine Absage (schriftlich, elektronisch oder telefonisch), sofern die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder wenn der von der Volkshochschule verpflichtete Dozent aus Gründen, welche die Volkshochschule nicht zu vertreten hat, ausfällt.
  8. Bei Sprachprüfungen gelten die Anmeldefristen des Thüringer Volkshochschul-Verbandes e. V..
     

§3 Bezahlung

  1. Das zu zahlende Entgelt wird mit der Zustellung der Zahlungsaufforderung zum dort festgelegten Zahlungsziel fällig.
  2. In Ausnahmefällen kann eine Bezahlung vor Ort und in bar vorgenommen werden.
     

§4 Leistungen

  1. Der Umfang der Leistungen der Volkshochschule ergibt sich aus den Beschreibungen im Kursprogramm der Volkshochschule. Dozenten sind nicht zur Änderungen oder zur Abgabe von Zusagen berechtigt.
  2. Erlaubt ist jedoch die Änderung der ursprünglichen Unterrichtszeiten in Absprache zwischen Volkshochschule, Dozenten und allen Teil­­nehmern eines Kurses.
     

§5 Rücktritt, Ausfall

  1. Die Volkshochschule kann vom Benutzungsverhältnis zurücktreten, wenn der von ihr verpflichtete Dozent aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, ausfällt. Bereits bezahlte Entgelte werden in diesen Fällen für nicht stattgefundene Unterrichtseinheiten zurückerstattet.
  2. Der kostenfreie Rücktritt eines angemeldeten Teilnehmers ist ohne Benennung von Gründen bis zu 10 Tagen vor Beginn der Lehrveranstaltung möglich.
  3. Während des Lehrganges können Teilnehmer nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Teilnehmerverhältnis kündigen. Die Kündigung muss dann unter Angabe des Grundes unverzüglich und schriftlich gegenüber der Volkshochschule erfolgen. Wichtige Gründe können sein: Wohnortwechsel, Veränderungen im Zusammenhang mit der Berufsausübung, längere Krankheit o.ä.. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich. Bei Annahme der Kündigung durch die Volkshochschule wird der anteilige Betrag für ab Eingang der Kündigung stattfindende Unterrichtsstunden, abzüglich der Verwaltungskostenpauschale, zurückgezahlt. Der Anspruch auf Ermäßigung nach § 6 der Entgeltordnung entfällt in diesen Fällen. Der schriftlichen Kündigung muss ein Nachweis (z.B. ärztliches Attest, Bescheinigung über Wohnortwechsel) beigefügt werden.
  4. Ein Fernbleiben ist weder eine Abmeldung noch eine Kündigung und mindert demzufolge die Zahlungspflicht nicht.
  5. Bei Rücktritt von oder Nichtteilnahme an Sprachprüfungen gelten die Regelungen des Thüringer Volkshochschul-Verbandes e. V..
     

§6 Sicherheitsbestimmungen

  1. Die Teilnehmer an Veranstaltungen der Volkshochschule sind verpflichtet, die Hausordnung des jeweiligen Unterrichtsortes einzuhal­ten. Hinweise auf Gefahrenstellen sind zu beachten. Beim Umgang mit technischen Geräten sind die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Den Hinweisen des Kursleiters ist Folge zu leisten.
     

§7 Urheberrechte

  1. Fotografieren, Mitschnitte und Vervielfältigungen in Volkshochschulveranstaltungen sind nur mit Zustimmung der Volkshochschule, sowie unter Einhaltung sonstiger einschlägiger gesetzlicher Vorschriften erlaubt.
  2. Teilnehmer an Lehrveranstaltungen haben zu beachten, dass nach dem Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Materialien und Software unzulässig sind.
     

§8 Haftung

  1. Die Volkshochschule übernimmt keinerlei Haftung bei Unfall, Sachschaden oder Diebstahl, wenn kein Verschulden der Einrichtung vorliegt. Unglücksfälle sind sofort der Geschäftsstelle zu melden. Auf Garderobe ist selbst zu achten.
  2. Bei Veranstaltungen Dritter, bei denen die Volkshochschule nur als Vermittler auftritt, gelten die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
     

§9 Datenschutz nach §13 DSGVO

  1. Zum Zwecke der Verwaltung und Entgelterhebung werden folgende personenbezogenen Daten der Teilnehmer erfasst und gespeichert: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und Ermäßigungsstatus. Im Rahmen der Durchführung von Kursen im Auftrag oder in Kooperation mit anderen Institutionen bzw. Bildungsanbietern werden ggf. zusätzliche Daten erhoben. Die Erhebung richtet sich nach den Vorgaben der Auftraggeber bzw. Kooperationspartner. Die Aufklärung bezüglich der zusätzlich erhobenen Daten erfolgt über ein gesondertes Informationsblatt.
  2. Die Angaben zu personenbezogenen Daten macht der Teilnehmer auf freiwilliger Basis. Er kann Sie ganz oder teilweise verweigern, muss jedoch damit rechnen, dass seine Anmeldung dann nicht bearbeitet werden kann und eine Teilnahme an den Veranstaltungen nicht möglich ist. Durch die Unterschrift auf dem Anmeldeformular bestätigt der Teilnehmer auch die Freiwilligkeit seiner Angaben und stimmt der o.g. Verarbeitung dieser oder Teile dieser Daten durch Dritte (z.B. Kreiskasse) zu.
     

§10 Sprachform, In-Kraft-Treten

  1. Die in dieser Ordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer in der männlichen Sprachform.
  2. Diese Ordnung tritt am 01.02.2020 in Kraft.
     

Schleiz, den 19. November 2020

Thomas Fügmann
Landrat und Vorsitzender
des Volkshochschulbeirates