Berufssprachkurse
Inhalt und Ablauf
Die nationale berufsbezogene Sprachförderung ist in verschiedene Kurse unterteilt.
Basiskurse
Die Grundstruktur sind die sogenannten Basiskurse. Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen drei Basiskursarten:
- B1 auf B2
- B2 auf C1
Die Basiskurse sind inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Unterrichtseinheiten aufgebaut und richten sich an eine Gruppengröße von mindestens 15 Teilnehmenden. In ländlichen Regionen sind auch kleinere Gruppen denkbar.
Ihre Lehrkraft hält Ihre Lernfortschritte regelmäßig schriftlich fest und wertet diese am Ende des Kurses gemeinsam mit Ihnen aus. Jeder Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab. Das erhaltene Zertifikat kann Ihnen auf Ihrem weiteren beruflichen Weg sehr nützlich sein.
Spezialkurse
Neben den Basiskursen sind verschiedene Spezialkurse vorgesehen, die folgende Schwerpunkte haben werden:
- Ein Schwerpunkt sind Berufssprachkurse für Personen, die sich im Anerkennungsverfahren befinden (akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe).
- Weitere Spezialkurse werden in verschiedenen Fachrichtungen angeboten, um so gezielt fachspezifische Inhalte zu vermitteln, beispielsweise im Bereich Gewerbe-Technik und Einzelhandel.
- Zusätzlich werden Spezialkurse für Teilnehmende aus dem Integrationskurs angeboten, die das Niveau B1 nicht erreicht haben. Dieser Gruppe stehen Spezialkurse mit dem Eingangsniveau A1 und A2 zur Verfügung.
Wer kann teilnehmen?
- Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen. Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau A2 und B1 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem und nicht bestandenem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich. Diese Voraussetzung muss von Geduldeten nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 DeuFöV, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben, nicht erfüllt sein.
- Sie müssen arbeitsuchend gemeldet sein und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II (Hartz IV) oder SGB III (Arbeitslosengeld); Sie suchen eine Ausbildungsstelle, befinden sich bereits in der Ausbildung oder Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.
- Sie durchlaufen das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.
- Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung. D.h. Sie gehören zu einer der folgenden Gruppen:
- Zugewanderte aus Drittstaaten, einschließlich Geduldete nach dem § 4 Abs. 1 Satz 2 DeuFöV und Gestattete nach den §§ 4 Abs. 1 Satz 3 DeuFöV i.V.m. 45a Abs. 2 Satz 3, 4 AufenthG. Teilnahmeberechtigt sind Gestattete aus Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive. Dazu gehören ab dem 01.08.2019 Syrien und Eritrea.
- Bürgerinnen und Bürger der EU,
- Deutsche mit Migrationshintergrund.
- Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
Anmeldung
Wer an den Berufssprachkursen teilnimmt, entscheiden die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.
Auch wenn Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, können Sie an Berufssprachkursen teilnehmen, sofern Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um den (zukünftigen) Arbeitsalltag zu meistern. Es besteht für Sie ein Kostenbeitrag von 50% pro Unterrichtseinheit, wenn Ihr zu versteuerndem Jahreseinkommen über 20.000 € liegt. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.
Sie möchten sich über oben genannte Kurse sprachlich und fachlich weiterqualifizieren? Dann wenden Sie sich an Ihren Vermittler der Arbeitsagentur oder des Jobcenters bzw. der Optionskommune. Die Mitarbeitenden können Sie für einen Berufssprachkurs vorschlagen und Ihnen eine entsprechende Berechtigung ausstellen.
Mit dieser Berechtigung können Sie sich an Ihrer VHS für den Kurs anmelden.
Gern unterstützen wir Sie dabei.