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Kursdetails

Allgemeine Integrationskurse (B1)

Inhalte und Ablauf

Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Der allgemeine Integrationskurs umfasst 600 Stunden Sprachkurs und 100 Stunden Orientierungskurs. Beide Kurse enden jeweils mit einer Prüfung.


  • Sprachkurs

Der Sprachkurs ist Teil des allgemeinen Integrationskurses. Er besteht aus 6 Modulen mit je 100 Unterrichtsstunden - insgesamt 600. Jede TeilnehmerIn macht vor dem Kurs einen Einstufungstest, in welchem das jeweilige Sprachniveau ermittelt wird. Je besser der Teilnehmer abschneidet, desto später steigt er in den Kurs ein. Es ist also möglich erst später in einen laufenden Kurs einzusteigen.
 

  • Sprachtest "Deutschtest für Zuwanderer

Zum Abschluss des Kurses legen Sie den Sprachtest "Deutschtest für Zuwanderer" ab. Dieser besteht aus drei Teilen und beinhaltet Hören- und Leseverstehen sowie Schreibkompetenz. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfung erhalten Sie das Zertifikat über das Sprachniveau "B1".
 

  • Orientierungskurs

Im Anschluss an den Sprachkurs besuchen Sie den Orientierungskurs. Er dauert 100 Stunden.

Im Orientierungskurs sprechen Sie zum Beispiel über deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur, Rechte und Pflichten in Deutschland, Formen des Zusammenlebens. Außerdem lernen Sie etwas über Werte die in Deutschland wichtig sind, zum Beispiel Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung.
 

  • Test "Leben in Deutschland"

Direkt nach dem Orientierungskurs findet der Test "Leben in Deutschland" statt. Dieser ist eine Kombination aus Orientierungskurstest und Einbürgerungstest. In 60 Minuten müssen Sie von 33 Fragen 15 richtig beantworten um den Orientierungskurs zu bestehen. 17 richtige Antworten werden benötigt um den Einbürgerungstest zu bestehen.
 


  • Anmeldung

Interessierte Teilnehmer*innen sollten vor Beginn des Kurses einen "Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs" beim Bundesamt für Migration stellen, sofern keine Berechtigung oder Verpflichtung durch die Ausländerbehörde erteilt wurde. Wir unterstützen Sie gern bei der Antragstellung.

Danach können Sie sich zum Kurs anmelden. In diesem Zusammenhang führen wir einen Spracheinstufungstest durch um einzuschätzen wann Sie in den Kurs einsteigen müssen. Es ist also auch ein Einstieg in einen bereits laufenden Kurs möglich. Wenden Sie sich dazu bitte an unsere Ansprechpartner*innen. 
 

  • Kosten

Eine Unterrichtsstunde im allgemeinen Integrationskurs kostet seit dem 01.08.2022 4,58 €.
Teilnehmer*innen die eine Zulassung vom Bundesamt für Migration oder von der jeweilgen Ausländerbehörde haben zahlen lediglich 2,29 € je Unterrichtsstunde. Den Rest zahlt das Bundesamt für Migration.

Teilnehmer*innen die staatliche Sicherungsleistungen beziehen (SGB I, SGB II oder SGB XII) können beim Bundesamt für Migration einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen. Außerdem kann die Erstattung der Fahrtkosten für den Weg zum Integrationskurs beantragt werden.

Wir unterstützen Sie gern dabei.
 


Kursdetails

26F1-42801 Grundkurs Gebärdensprache der Gehörlosen (Allgemein)

Der Schwerpunkt des Kurses liegt auf der Vermittlung der „visuell-gestischen Kommunikation“, die die Grundlage für das Erlernen der Deutschen Gebärdensprache bildet. In der Bundesrepublik Deutschland leben Millionen hörbehinderte Menschen, deren Gehör in unterschiedlicher Weise beeinträchtigt ist. In vielen Lebensbereichen – bei Ämtern und Behörden, beim Arzt oder beim Einkaufen – fällt es hörbehinderten Menschen oft schwer, Kontakt aufzunehmen, da sie häufig nur mit Händen und Gesten kommunizieren können. Aus dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) (§ 9) leitet sich das Recht auf Kommunikation in Deutscher Gebärdensprache, mit lautsprachbegleitenden Gebärden oder mit anderen geeigneten Kommunikationshilfen ab. Dieses Recht gilt im Umgang mit Trägern öffentlicher Gewalt zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren. Dieser Kurs richtet sich an Personen, für die Kenntnisse der Gebärdensprache in ihrem Arbeitsbereich hilfreich sind, beispielsweise im Gesundheitswesen, im Bildungs- und Polizeibereich, in sozialen Einrichtungen oder in der Verwaltung. Ebenso willkommen sind alle, die Interesse daran haben, eine weitere Sprache zu erlernen.

Kursort

Pößneck, VHS / 3. Etage, Raum 02

Wohlfarthstraße 3
07381 Pößneck


Termine

Datum
1. Termin am 22.04.2026
Uhrzeit
17:00 - 18:30 Uhr
Ort
Ort: Pößneck, VHS / 3. Etage, Raum 02
Datum
2. Termin am 29.04.2026
Uhrzeit
17:00 - 18:30 Uhr
Ort
Ort: Pößneck, VHS / 3. Etage, Raum 02
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