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Entgeltordnung für die Volkshochschule Saale-Orla-Kreis

vom 9. Dezember 2019 mit Änderung vom 26. Mai 2020

Auf der Grundlage der Regelungen der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.10.2019 (GVBl. S. 429, 433) und den Bestimmungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.10.2019 (GVBl. S. 396) hat der Kreistag in der Sitzung am 25.05.2020 die folgende Entgeltordnung beschlossen:
 

§1 Entgeltpflicht

  1. Die Volkshochschule Saale-Orla-Kreis erhebt für die von ihr erbrachten Leistungen Entgelte von den Teilnehmern.
  2. Von der Erhebung darf nur abgesehen werden, wenn die Finanzierung der Veranstaltung anderweitig abgesichert ist (z.B. über Verträge, Vereinbarungen, Drittmittel oder Zuschüsse).
  3. Die Erhebung von Entgelten, Gebühren und Auslagen nach anderen Rechtsvorschriften bleibt davon unberührt.
     

§2 Entgeltschuldner, Entstehen der Entgeltschuld

  1. Entgeltschuldner sind die Teilnehmer an den Veranstaltungen der Volkshochschule, bei minderjährigen bzw. geschäftsunfähigen Teilnehmern deren gesetzliche Vertreter.
  2. Entgelt- und Kostenschuld entsteht mit der verbindlichen Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung. Die verbindliche Anmeldung ist in § 2 der Benutzerordnung geregelt.
  3. Die Volkshochschule ist berechtigt, Teilnehmer, die ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen, von der Veranstaltung auszuschließen.
     

§3 Entgelte

  1. Das Teilnehmerentgelt pro Unterrichtseinheit (45 Minuten) und Teilnehmer beträgt:
    • 1,00 € bis 2,00 € bei Kursen zur Vorbereitung auf staatliche Schulabschlüsse;
    • 2,00 € bis 10,00 € bei Kursen und Veranstaltungen der Fachbereiche Gesellschaft, Kultur, Gesundheit, Sprachen, Beruf und Grundbildung.
    Für Kurse im Auftrag von Dritten und Kurse mit außergewöhnlich hohem Aufwand werden Entgelte nach den tatsächlich entstehenden Kosten berechnet und erhoben.
  2. Die Entgelthöhe wird von der Volkshochschule für das jeweils aktuelle Programmangebot festgelegt. Bei der Kalkulation der Kosten, die für die direkte Kursorganisation anfallen, gilt das Kostendeckungsprinzip. In diese Kosten fließen der Honoraraufwand für die Kursleiter, der technische Aufwand, eventuelle Mietzahlungen, ggf. anfallende Umsatzsteuer und die Mindestteilnehmerzahl ein. Zusätzlich wird für jeden Kurs eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 1,00 € je Unterrichtseinheit, jedoch höchsten 10,00 € je Teilnehmer erhoben. Damit werden die indirekten Aufwendungen für die Kursorganisation im Verwaltungsbereich der Volkshochschule berücksichtigt. Die Pauschale ist nicht kostendeckend und wird bei Vertragskündigung des Teilnehmers nicht erstattet. Bei kostenfreien Veranstaltungen, die über Drittmittel gefördert oder in Kooperation durchgeführt werden, entfällt die Verwaltungskostenpauschale.
  3. Ein Kurs kommt zustande, wenn zu Beginn mindestens acht Teilnehmer rechtsverbindlich angemeldet sind. Kurse mit weniger als acht Teilnehmern können durchgeführt werden, wenn die Kostendeckung gegeben ist oder das Angebot zur Durchführung des Bildungsauftrages besonders relevant ist.
  4. Ein verspäteter Kurseinstieg ist bei verfügbaren Plätzen jederzeit möglich. Das Kursentgelt ist in voller Höhe zu entrichten.
  5. Im Einverständnis mit den Kursteilnehmern kann im Fall der Unterbelegung das Entgelt für einen Kurs, der auf Wunsch der Teilnehmer trotzdem stattfinden soll, ausnahmsweise abweichend von Abs. 2 auf die angemeldeten Teilnehmer umgelegt werden. Eine Entgeltermäßigung gemäß § 6 ist in solchen Fällen nicht möglich.
     

§4 Entgelte für Teilnahmebescheinigungen und Prüfungen, sonstige Kostenbeiträge

  1. Für die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen, die nicht mehr als die Kursbezeichnung, die Teilnahme am Kurs und die Anzahl besuchter Stunden ausweisen, beträgt das Entgelt jeweils 3,00 €.
  2. Das Entgelt für die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen, Zertifikaten oder Zeugnissen, die mehr als die in Absatz 1 genannten Angaben ausweisen oder für länger als 2 Jahre zurückliegende Kurse beträgt jeweils 10,00 €.
  3. Die Volkshochschule kann für Prüfungen gesonderte Entgelte erheben. Die Kalkulation dafür wird dem Aufwand entsprechend von der Volkshochschule vorgenommen. Für aus diesen Prüfungen resultierende Zeugnisse wird kein gesondertes Entgelt erhoben. Prüfungsentgelte im Bereich Sprachen orientieren sich an den entsprechenden Richtlinien des Thüringer Volkshochschulverbandes e. V..
  4. Aufwendungen für Lern- und Arbeitsmaterialien (z.B. Lehrbücher, Verbrauchsmaterial) sind in der Regel nicht in der Kursgebühr enthalten.
     

§5 Fälligkeit und Zahlungsweise

  1. Entgelte und Kostenbeiträge sowie deren Fälligkeit werden durch die Volkshochschule Saale-Orla-Kreis in Rechnung gestellt.
  2. In Ausnahmefällen werden Entgelte für Vorträge, Einzelveranstaltungen und kulturelle Veranstaltungen am Einlass in bar kassiert.
     

§6 Entgeltermäßigungen

  1. Eine Entgeltermäßigung in Höhe von 25 Prozent für Kurse, deren Entgelt 35,00 € überschreitet, erhalten gegen entsprechenden Nachweis: 1. Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfänger 2. Personen einer Bedarfsgemeinschaft, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen 3. Schüler, Auszubildende und Studenten 4. Inhaber der Ehrenamtscard
  2. Pro Kurs kann immer nur eine der obengenannten Ermäßigungen in Anspruch genommen werden. Die anfallenden Verwaltungskosten sind von der Ermäßigung ausgeschlossen.
  3. Entgeltermäßigungen müssen vor Kursbeginn auf der Teilnehmererklärung durch den Teilnehmer geltend gemacht und durch geeignete Dokumente nachgewiesen werden. Eine nachträgliche Vorlage bleibt unberücksichtigt.
  4. Bei Kursen, die im Auftrag von oder in Kooperation mit anderen Institutionen, Firmen bzw. Bildungsanbietern durchgeführt werden, sind Entgeltermäßigungen ausgeschlossen.
     

§7 Gespeicherte Daten/Datenschutz nach § 13 DSGVO

  1. Zur Bearbeitung der Vormerkungen, der Teilnehmererklärungen und zur Erhebung des Teilnehmerentgeltes werden durch die Volkshochschule folgende personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert.
    a) Name, Vorname, Wohnanschrift, Telefonnummer (ggf. Telefaxnummer und E-Mail-Adresse), Geburtsdatum, Geschlecht und Ermäßigungsstatus des Teilnehmers und zusätzlich bei Minderjährigen Name, Vorname und Wohnanschrift des gesetzlichen Vertreters, sowie
    b) die Berechnungsgrundlagen für die Entgelte.
  2. Im Rahmen der Durchführung von Kursen im Auftrag oder in Kooperation mit anderen Institutionen bzw. Bildungsanbietern werden ggf. zusätzliche Daten erhoben. Die Erhebung richtet sich nach den Vorgaben der Auftraggeber bzw. Kooperationspartner. Die Aufklärung bezüglich der zusätzlich erhobenen Daten erfolgt über ein gesondertes Informationsblatt.
  3. Die gespeicherten Daten für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule werden nach Ablauf der gesetzlichen Frist gelöscht, bzw. vernichtet.
     

§8 Sprachform, In-Kraft-Treten

  1. Die in dieser Ordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für Frauen in der weiblichen, für Männer in der männlichen Sprachform.
  2. Die Entgeltordnung tritt am 01.07.2020 in Kraft.

     

Schleiz, 26. Mai 2020

 

Thomas Fügmann
Landrat